FAQ

Häufige Fragen

Kooperationsmodell Verein Schule

Bei dem Kooperationsprojekt Verein/Schule handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung von Sportprojekten/Sportevents im laufenden Jahr. Anträge hierfür können alle förderwürdiger Spandauer Sportvereine in Kooperation mit Spandauer Schulen stellen. Die Aufteilung der Fördermittel erfolgt durch den Fachbereich Sport unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren.
Diese wären unter anderem:
- Anzahl der eingehenden Anträge
- Anzahl der Teilnehmer (Schüler, Schulen)
- Häufigkeit des Projektes (falls mehrere Projekte gleichem Inhalts oder zur selben Sportarten eingereicht werden)
- Dauer des Projektes
- Höhe des Eigenanteils

Allgemeine Information zum Kooperationsmodell Verein/Schule

  • Was ist die Intention der Förderung?

    Die Mittel sollen die Bildung von Kooperationen zwischen Schulen und Sportvereinen fördern und so der sportlichen Kinder- und Jugendarbeit dienen. Damit soll der Schulbereich entlastet, und das Angebot für die Schülerinnen und Schüler erweitert werden. Außerdem soll das Ehrenamt sowie die Vereinsarbeit gestärkt werden.
    Die Kinder und Jugendlichen werden mit diesem Modell direkt dort erreicht, wo sie sich ohnehin aufhalten, sie werden aus der Schule ohne Umweg in den Freizeitbereich begleitet. Ziel ist es, mit der Gesamtsumme eine Vielzahl von Projekten zu finanziert.

  • Für welche Zielgruppe ist das Kooperationsmodell konzipiert?

    Die geförderten Projekte richten sich nicht nur an Kinder und Jugendliche aus sozial schwachem Umfeld (die ggf. bereits durch Projekte des Jugendamtes gefördert werden), sondern in erster Linie an Kinder und Jugendliche, die nicht in einem Verein oder ohne regelmäßige körperlich Freizeitgestaltung sind, um sie in der sportlichen Bewegungsfähigkeit zu fördern. .

  • Welcher Art sollen die Projekte sein?

    Bei den Projekten soll es sich nicht um regelmäßige Dauerangebote handeln, sondern um besondere und gezielte Angebote. Angedacht sind hier zum Beispiel Wochenendevents, Ferienaktionen, Themen-Wochen, Seminare oder Veranstaltungen, die gemeinsam für Schule und Verein geleistet werden. Denkbar sind auch Veranstaltungen über einen Zeitraum von mehreren Tagen, an denen gleichzeitig verschiedene Sportarten angeboten und die von verschiedenen Schulen beim Wandertag oder als Themenausflug besucht werden. Auf diese Weise würden von einem Projekt gleich mehrere Schulen profitieren können.

  • Welche Schul-/Sport/-Jugend-Bereiche sollen besonders unterstützt werden?

    Es ist keine Unterstützung bestimmter Sportarten oder Schulen geplant. Die finanzielle Unterstützung wird nicht für zusätzliche Regelangebote an den Schulen (z.B. AGs oder Neigungsgruppen) gewährt, die aus den Mitteln des Schulamtes bzw. der Schulaufsicht unterstützt werden können. Wünschenswert sind dagegen z.B. Projekte, bei denen herausgefunden werden soll, wie groß das Interesse an Sportarten ist, die bislang noch nicht von der Schule angeboten werden oder angeboten werden können.

  • Weitere Hinweise zum Verfahren

    Der Projektzuschuss darf ausschließlich für den Zweck des beantragten Projektes verwendet werden. Material oder Investitionen verbleiben nach Abschluss des Projektes im Eigentum der Schule oder des Vereines. Bei der Mittelverwendung ist der Finanzierungsplan genau einzuhalten und mit entsprechenden Rechnungen zu belegen. Eine Verwendung für andere Zwecke ist ausgeschlossen. Das Projekt muss bis spätestens zum Jahresende stattgefunden haben. Die Finanzmittel sind nicht übertragbar. Der mit der Genehmigung versandte Projektberichtsbogen (Sachbericht) und der zahlenmäßige Nachweis sind bis spätestens vier Wochen nach Abschluss Ihres Projektes ausgefüllt, unter Beifügung der Rechnungen/Quittungen, zurückzusenden. Sollten die aufgewendeten Kosten den Zuwendungsbetrag nicht erreichen, ist der nicht benötigte Anteil der Zuwendung unverzüglich an die Bezirkskasse Spandau zurückzuzahlen. Wenn sich der Verwendungszweck oder sonstige für die Bewilligung der Zuwendung maßgebliche Umstände ändern oder wegfallen, ist dies dem Fachbereich Sport sofort schriftlich mitzuteilen. Die mit der Betreuung und Beaufsichtigung von Kindern und Jugendlichen beauftragten Personen müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen können. Eine Prüfung behalten wir uns vor.

Antrag als Download

  • Antragsformular Kooperationsprojekt Verein/Schule 2024

    PDF-Dokument (56.2 kB)

Regeln des Kooperationsmodelles als Download

  • Regeln des Kooperationsprojektes

    PDF-Dokument (544.6 kB)

FAQ

  • Was kann beantragt werden?

    Förderfähig sind alle sportlichen Projekte, die in Kooperation zwischen Sportvereinen und Schulen stattfinden. Darunter zählen z.B. Workshops, Projekttage, Sportevents und Camps. Dauerhaft wiederkehrende Sportstunden (z.B. AGs) werden nicht gefördert.

  • Wer kann einen Antrag für das Kooperationsprojekt Verein/Schule stellen?

    Jeder förderungswürdige Spandauer Sportverein kann zusammen mit einer Spandauer Schule Mittel für ein Kooperationsprojekt beantragen. Dieser kann schriftlich oder per Email eingereicht werden.

  • Wer ist berechtigt, den Antrag zu unterschreiben?

    Der Projektantrag muss von einer vertretungsberechtigten Person des Sportvereins unterzeichnet werden. Diese Person ist der verantwortliche Ansprechpartner. In der Regel ist dies der/die Vereinsvorsitzende, der/die Geschäftsführer(in) für den Verein. Schließen sich mehrere Vereine für die Kooperation zusammen, muss ein Gesamtvertreter benannt werden.
    Außerdem muss die Schulleitung der Kooperations-Schule unterschreiben. Sind mehrere Schulen beteiligt, muss mindestens die Schulleitung einer Schule unterschreiben.

  • Bis wann kann der Antrag gestellt werden?

    Siehe Zeitplan.

  • Welche Unterlagen sind zur Beantragung einzureichen?

    - Antragsformular
    Im Formular werden die Grundangaben gemacht – welcher Verein ist Antragsteller, welche Schule(n) ist/sind beteiligt, wer ist Ansprechpartner usw.
    - Finanzierungsplan
    Dieser enthält eine detaillierte Aufstellung der für die Veranstaltung geplanten Ausgaben und Einnahmen. Die angedachten Positionen müssen mit konkreten und realistischen Zahlen benannt werden. Auf jeden Fall genannt werden muss die Höhe des eingebrachten Eigenanteils.
    - Projektbeschreibung
    Hier muss das Projekt an sich beschrieben werden:
    o Was genau soll stattfinden?
    o Wo ist der Veranstaltungsort?
    o Wie lange dauert das Projekt (z.B. Beschreibung der Tagespläne)?
    o Was soll das Ziel des Projekts sein?
    o Welche Zielgruppe soll angesprochen werden?
    o Wie sieht die Aufgabenverteilung Schule/Verein aus?

  • Darf ich mit meinem Projekt schon beginnen, bevor die Bewilligung erteilt wurde?

    Die gesetzlichen Regelungen besagen, dass Kooperationsmittel nur gewährt werden dürfen, wenn mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde. Wenn Sie aus zwingenden Gründen schon vor der Entscheidung (Bewilligung/Ablehnung) mit Ihrem Projekt anfangen wollen, müssen Sie beim Sportamt einen Antrag auf die „Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns“ stellen.
    Bitte beachten Sie dabei unbedingt: Aus einer Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn kann kein Rückschluss auf eine positive Förderentscheidung geschlossen werden! Bis eine Entscheidung des Sportamtes über Ihren Antrag vorliegt, können bei dem genehmigten vorzeitigen Projektbeginn von Ihnen nur unaufschiebbare Ausgaben geleistet werden. Grundlage dafür ist der von Ihnen mit dem Projektantrag vorgelegte Finanzierungsplan. Um finanzielle Risiken zu minimieren, empfehlen wir Ihnen, bis zur Bekanntgabe der Förderentscheidung lediglich Verträge mit einem Rücktrittsrecht abzuschließen. So können die Verträge im Falle einer Ablehnung Ihres Antrages wieder aufgelöst werden.

  • Wie hoch dürfen die beantragten Fördermittel sein?

    Die Höhe der Fördermittel hängt von vielen Dingen ab, z.B. Dauer des Projekts, Anzahl der eingebundenen Schulen bzw. Größe der Zielgruppe usw.
    Generell muss berücksichtigt werden, dass es sich um einen Zuschuss zum Projekt handelt. Ein angemessener Eigenanteil sollte vorhanden sein.

  • Welche Unterlagen sind nach Beendigung des Projektes einzureichen?

    Welche Unterlagen sind nach Beendigung des Projektes einzureichen?
    - Projektbericht (Ablauf, Erfahrungen, Erfolge, Verbesserungsideen)
    - Zahlenmäßiger Verwendungsnachweis

  • Was ist ein Projektbericht?

    Der Projektbericht dient der Erfolgs- und Wirkungskontrolle ihres Projektes. Der Bericht sollte umfassend, detailliert und in ausformulierten Sätzen geschrieben sein. Bildmaterial, Berichterstattungen auf Homepages oder ähnliches sind erwünscht.
    Als Orientierung können diese Fragen dienen:
    Wurde das Projekt wie geplant durchgeführt? Falls es Abweichungen gab – aus welchem Grund? Welche Erfahrungen wurden gemacht? Wurden Verbesserungsideen für zukünftige Projekte erkannt? War das Projekt erfolgreich?

  • Was gehört zu einem vollständigen Verwendungsnachweis?

    Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und der Auflistung aller angefallenen Kosten und der dazugehörigen Belege als Nachweis.

Verschieben oder Ändern des Projekts

  • Was ist zu tun, wenn das Projekt verschoben werden muss/ausfällt?

    Sollte eine Umsetzung im Rahmen des Bewilligungs- bzw. Durchführungszeitraums zeitlich nicht mehr möglich sein, ist zu prüfen, ob durch Änderungen am Projekt (z.B. Weglassen/ Abändern von Teilen im Ablauf) doch noch ein fristgemäßer Abschluss möglich wäre.

    Ist dies nicht der Fall, kann das Sportamt die bereits bewilligten Mittel zurückfordern.
    Im Fall einer Absage bzw. eines Abbruchs aufgrund höherer Gewalt, können bereits angefallene Kosten als unterstützungsfähige Ausgabe anerkannt werden. Dazu muss bei der Projektabrechnung dargelegt werden, warum eine Verschiebung oder Änderung nicht möglich war.

  • Dürfen die Ausgaben vom Finanzplan abweichen?

    Der Antragssteller ist grundsätzlich verpflichtet, alle wesentlichen Änderungen umgehend (und innerhalb des Bewilligungszeitraums) dem Sportamt mitzuteilen.
    Wesentlich sind zum Beispiel:
    - Änderungen in der Art der Umsetzung des Projektes (z.B. Wegfall von Projektteilen)
    - Neue Positionen im Finanzplan
    - Wegfall von Positionen
    - größere Abweichungen (über 20%) in den einzelnen Positionen des Finanzierungsplans.
    Es besteht in diesem Fall keine Garantie auf Übernahme von Mehrkosten!

    Schreiben Sie im Zweifel lieber eine E-Mail mehr.

  • Was geschieht mit Restmitteln?

    Verbleibende Restmittel (egal in welcher Höhe) müssen unmittelbar nach Leistung der letzten projektbezogenen Zahlung und unabhängig von der Vorlagefrist des Verwendungsnachweises an die im Bewilligungsbescheid angegebene Kontoverbindung zurücküberwiesen werden. Dies gilt auch für Mittel, die geplant und genehmigt waren, die aber aufgrund von weggefallenen Projektelementen keine Anwendung fanden.

  • Reicht es zurzeit, Änderungsanträge per Email einzureichen?

    Ja, per Email zugeschickte Änderungsanträge können anerkannt werden. Die Originale können bei Bedarf angefordert werden.

  • Zeitplan

    Eine Antragstellung ist bis zum 29.02.2024 möglich.
    Die Bewilligung von Mitteln kann nur im Rahmen der Verfügbarkeit ermöglicht werden.
    Entscheidend hierbei ist das Eingangsdatum per Post oder per Mail im Fachbereich Sport.
    Pro Verein sind höchstens zwei Anträge im Jahr möglich.
    Die Mittelauszahlung erfolgt frühestens 2 Monate vor Projektbeginn. Die Einreichung des Verwendungsnachweises muss 4 Wochen nach Projektende erfolgen, spätestens jedoch zum 10.12.24.